Tinyhouse:Raumhöhe
Version vom 7. Mai 2021, 19:20 Uhr von Martin (Diskussion | Beiträge)
Regelung der Mindestraumhöhe in NÖ (Stand Apr. 2021)
In der NÖ BTV (Bautechnikverordnung) 2014, Fassung vom 08.03.2021 ist die Raumhöhe wie folgt geregelt: Anlage 3: „OIB-Richtlinie 3 - Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“ in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014:
Bei Tinyhouses reicht also eine Raumhöhe von 2,40 m aus.
Zusätzlich gibt es in §5 "Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen" folgende Erleichterung:
Für Tinyhouses gibte es also praktisch keine Vorgabe zur Mindestraumhöhe.