Tinyhouse:Raumhöhe
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Regelung der Mindestraumhöhe in NÖ (Stand Apr. 2021)[Bearbeiten]
In der NÖ BTV (Bautechnikverordnung) 2014 ist die Raumhöhe wie folgt geregelt:
Anlage 3: „OIB-Richtlinie 3 - Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“ in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014:
Bei Tinyhouses reicht also eine Raumhöhe von 2,40 m aus.
Zusätzlich gibt es in §5 "Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen" folgende Erleichterung:
Für Tinyhouses gibte es in Niederösterreich also praktisch keine gesetzliche Vorgabe zur Mindestraumhöhe.